Sachverständigenbüro
HANNES LANG
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Förderrechner
BEG-Richtlinien vom 17.07.2026
Ihr Förderrechner
Der Rechner zeigt Ihnen, in welchem Bereich Ihre Förderung voraussichtlich liegt – als Spanne von der Grundförderung bis zum maximal erreichbaren Satz. Welcher Wert für Sie gilt, hängt von Einkommen, Altanlage und Gebäude ab und wird im Beratungsgespräch geklärt.
Ihr Vorhaben
Bei einem Einfamilienhaus: 1.
Erhöht bei Maßnahmen an Hülle und Anlagentechnik den Kostenrahmen.
Mindestens 2.000 €Höchstens 2.000.000 €
Voraussichtliche Förderung
–
Förderquote
–
Eigenanteil
–
Was Ihre Spanne konkret bedeutet, klären wir im Gespräch.
Ob Sie den oberen oder unteren Wert erreichen, entscheidet sich an Ihrem Einkommen, dem Alter und Zustand Ihrer Altanlage sowie dem Gebäude selbst. Ich prüfe das für Ihr Objekt und übernehme Antragstellung und Nachweisführung.
info@svb-lang.de · Telefon 0911 21664874
Ob Sie den oberen oder unteren Wert erreichen, entscheidet sich an Ihrem Einkommen, dem Alter und Zustand Ihrer Altanlage sowie dem Gebäude selbst. Ich prüfe das für Ihr Objekt und übernehme Antragstellung und Nachweisführung.
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Hinweis: Die Berechnung dient der unverbindlichen Orientierung auf Basis der
Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen und BEG Wohngebäude vom 17.07.2026, in Kraft seit
21.07.2026. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden
Richtlinien und Merkblätter von KfW und BAFA. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Alle Angaben ohne Gewähr. ·
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