Sachverständigenbüro Hannes Lang – Ihr Energieberater in Nürnberg, Fürth und am Bodensee

Energieberatung die zu Ihrem Gebäude passt

Sie planen eine Sanierung, stehen vor einem Heizungstausch oder bauen neu? Wir sagen Ihnen, welche Maßnahmen sich für Ihr Gebäude tatsächlich rechnen, in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind und welche Fördermittel Sie dafür bekommen.

Als Sachverständigenbüro sind wir an keinen Hersteller und an kein Gewerk gebunden. Unsere Empfehlung richtet sich nach Ihrem Gebäude – nicht nach einem Lieferantenkatalog.

Warum eine unabhängige Beratung den Unterschied macht

Viele Eigentümer verlassen sich bei der Sanierung auf die Auskunft des Heizungsbauers, des Fensterbauers oder des Dachdeckers. Jeder dieser Betriebe kennt sein Gewerk – aber keiner betrachtet das Gebäude als Ganzes. Das führt in der Praxis zu drei wiederkehrenden Fehlern:

Falsche Reihenfolge. Wer die neue Heizung vor der Dämmung einbaut, dimensioniert sie nach dem alten Wärmebedarf – und kauft eine Anlage, die dauerhaft zu groß ist.

Verschenkte Förderung. Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden. Wer zuerst unterschreibt, verliert den Anspruch – rückwirkend geht nichts.

Einzelmaßnahmen ohne Konzept. Neue Fenster in einer ungedämmten Wand verlagern das Feuchteproblem, statt es zu lösen.

Ein Sanierungsfahrplan verhindert genau das: Er legt fest, was wann gemacht wird, was es kostet und was der Staat dazugibt.

Bauberatung Hannes Lang Neubau Modernisierung

Unsere Leistungen im Großraum Nürnberg, Fürth und Lindau Bodensee

Maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse

Als fachkundige Energieberater übernehmen wir die verschiedensten Aufgaben bei Ihren Neubau- und Sanierungsprojekten in der Nähe von Nürnberg und Fürth. Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite, wenn es besipielsweise um folgende Themen geht:

Beratung und Planung

  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit priorisierten Maßnahmen
  • Vor-Ort-Energieberatung gemäß BAFA-Förderrichtlinie
  • Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Heizungskonzept und Variantenvergleich
  • Beratung beim Immobilienkauf: energetischer Zustand und Sanierungskosten vor der Kaufentscheidung

Berechnung und Nachweis

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
  • Wärmebrückenkonzept mit rechnerischem Nachweis
  • Luftdichtheitskonzept
  • GModG-Nachweise für Neubau und Sanierung

Förderung und Umsetzung

  • Prüfung von Handwerkerangeboten auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit
  • Förderanträge bei BAFA und KfW, von der Bestätigung zum Antrag bis zum Verwendungsnachweis
  • Baubegleitung während der Umsetzung

So läuft eine Energieberatung ab

Beratungsgespräch Energieberatung Sachverständigenbüro Hannes Lang

Energieberatung Svb-Lang Büroteam am Konferenztisch

1. Erstkontakt. Sie schildern Ihr Vorhaben, wir klären den Umfang und Sie erhalten ein verbindliches Angebot.

2. Ortstermin. Wir nehmen das Gebäude auf: Bausubstanz, Heizung, Fenster, Dämmung, Lüftung.

3. Analyse und Konzept. Berechnung des Ist-Zustands, Entwicklung der Maßnahmen mit Kosten, Einsparung und Wirtschaftlichkeit.

4. Beratungsgespräch. Wir gehen die Ergebnisse gemeinsam durch – Sie entscheiden, was umgesetzt wird.

5. Angebote und Förderantrag. Wir prüfen die Handwerkerangebote und stellen den Antrag rechtzeitig vor der Beauftragung.

6. Umsetzung und Baubegleitung. Wir begleiten die Ausführung und sichern die Förderfähigkeit.

7. Abschluss. Wir sammeln die Nachweise ein und schließen das Förderverfahren mit Ihnen ab.

Die Beratung ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden allein, ob und welche Maßnahmen Sie umsetzen.

Sachverständigenbüro Hannes Lang – Ihr Energieberater in Nürnberg, Fürth und Lindau Bodensee

Der Energieausweis – gesetzliche Pflicht bei Neuvermietung und Verkauf

Der Energieausweis

Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen – spätestens bei der Besichtigung. Die energetischen Kennwerte müssen zudem bereits in der Immobilienanzeige stehen. Geregelt ist das in den §§ 79 bis 88 GModG.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis wird aus den Gebäudedaten berechnet: Wandaufbau, Fenster, Dach, Heizungsanlage – bewertet unter standardisierten Randbedingungen für Klima und Nutzung. Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und damit die belastbarere Grundlage für Sanierungsentscheidungen.

Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den klimabereinigten Verbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, sagt aber mehr über die Bewohner aus als über das Gebäude. Welcher Ausweistyp zulässig ist, hängt von Baujahr und Gebäudegröße ab.

Gültigkeit prüfen lassen

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Die zwischen 2014 und 2016 ausgestellten Ausweise laufen derzeit reihenweise aus – oft unbemerkt, bis der Verkauf ansteht. Verstöße gegen die Energieausweispflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Im Gegensatz dazu basiert der Verbrauchsausweis auf dem klimabereinigten Energieverbrauch der Hausbewohner für die Warmwasser- und Wärmeerzeugung durch Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Strom oder andere verwendete Energieträger in den zurückliegenden drei Jahren.

Energieausweise, die von Energieberatern nach Energieeinsparverordnung 2007, 2009 oder 2014 erstellt wurden, sind im Regelfall für zehn Jahre gültig und sollten stets auf Ihre Gültigkeit überprüft werden. Dies ist sehr wichtig, denn wer seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, dem kann ein Bußgeld von bis zu 15000 Euro drohen. Als erfahrene Energieberater in Nürnberg erstellen Ihnen Ihren Energieausweis kompetent und fachkundig.

Info: Am 29. Juli 2026 ist das GModG (GebäudeModernisierungsGesetz) in Kraft getreten. Damit wurden die bisherigen Regeln GEG 2024 Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.

Fördermittel von BAFA und KfW

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst die Zuschüsse für energetische Maßnahmen zusammen. Die Zuständigkeit ist aufgeteilt:
BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
KfW – Heizungsförderung, Sanierung zum Effizienzhaus sowie die Neubauförderung.
Dazu kommen der iSFP-Bonus, der den Zuschuss bei Einzelmaßnahmen erhöht, sowie je nach Standort kommunale Programme und Zuschüsse örtlicher Energieversorger.
**Zwei Dinge sind entscheidend:** Der Antrag muss vor der Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden – deshalb wird der Vertrag mit Fördervorbehalt geschlossen. Und nicht alle Programme lassen sich beliebig kombinieren.
Fördersätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Wir prüfen für Ihr Vorhaben, was zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich gilt, und übernehmen auf Wunsch die vollständige Abwicklung.

Erste Orientierung gefällig?

Mit unserem Förderrechner sehen Sie in wenigen Minuten, welche Zuschüsse für Ihr Vorhaben in Frage kommen.

Zum Förderrechner 

Sachverständigenbüro Hannes Lang

Ihre zuverlässigen Energieberater im Großraum Nürnberg, Fürth und Lindau

Besonders der sommerliche Wärmeschutz und die hierzu notwendigen ökologischen Baustoffe spielen eine immer bedeutendere Rolle bei einer Sanierung, Modernisierung oder einem Neubau. Wir unterstützen Sie als fachkundige Energieberater gerne bei der Optimierung Ihrer Energiekosten und der Erstellung eines Energieausweises, beim energieeffizienten Bauen oder den Förderungen der KfW und BAFA für Wohn- und Nichtwohngebäude. Nehmen Sie jederzeit persönlichen Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich individuell und bedarfsgerecht zu Ihrem Vorhaben beraten. Wir freuen uns auf Ihre Mail
oder Ihren Anruf!

Sachverständigenbüro Hannes Lang – Ihr Energieberater in Nürnberg, Fürth und am Bodensee

© Copyright - Sachverständigenbüro Hannes Lang - Besuchen Sie uns auf