Energieberatung für Nichtwohngebäude und Energieaudit
Ob Hotel, Produktionshalle, Bürogebäude oder Verwaltungsbau: Bei Nichtwohngebäuden entscheidet nicht die Gebäudehülle allein über die Energiekosten, sondern das Zusammenspiel aus Hülle, Anlagentechnik und Nutzung. Wir analysieren beides – und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen sich für Ihren Betrieb tatsächlich rechnen.
Warum Nichtwohngebäude anders bewertet werden
Berechnungsgrundlage ist die DIN V 18599 mit einer nutzungsbezogenen Zonierung. Küche, Gastraum, Büro, Lager, Verkaufsfläche und Serverraum werden getrennt betrachtet – jeweils mit eigenen Anforderungen an Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und Warmwasser.
Genau darin liegt meist auch das größte Potenzial: In vielen Nichtwohngebäuden entfällt ein erheblicher Teil des Energieverbrauchs nicht auf die Heizung, sondern auf Lüftung, Kälteerzeugung, Druckluft und Beleuchtung. Wer nur die Fassade dämmt, lässt die wirtschaftlich interessanten Posten liegen.
Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Das Energieaudit geht deutlich über die klassische Gebäudebetrachtung hinaus. Erfasst und analysiert werden alle wesentlichen Energieströme im Unternehmen:
- Gebäudehülle und Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Kälte, Beleuchtung, Warmwasser)
- Produktionsprozesse und Fertigungsanlagen
- Querschnittstechnologien wie Druckluft, Pumpen, Motoren und Antriebe
- Fuhrpark und Transport
- Nutzerverhalten und Betriebsführung
Das Ergebnis ist ein Auditbericht mit priorisierten Einsparmaßnahmen, jeweils mit Investitionsbedarf, Einsparung und Amortisationszeit – belastbar genug für eine Investitionsentscheidung, nicht nur für die Aktenablage.
Wer ist auditpflichtig?
Die gesetzlichen Vorgaben aus Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und Energieeffizienzgesetz (EnEfG) werden derzeit novelliert. Der Maßstab verschiebt sich von der Unternehmensgröße hin zum tatsächlichen Energieverbrauch – gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Damit werden künftig Betriebe auditpflichtig, die es bisher nicht waren, während andere aus der Pflicht fallen.
Auch verbundene Unternehmen und Beteiligungsverhältnisse spielen bei der Einstufung eine Rolle – hier wird in der Praxis am häufigsten falsch eingeschätzt.
Wir prüfen Ihre Einstufung anhand der aktuell geltenden Fassung und sagen Ihnen klar, ob und bis wann Sie handeln müssen. Ein Energieaudit ist alle vier Jahre zu wiederholen; die Einhaltung wird vom BAFA per Stichprobe kontrolliert und Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Freiwilliges Audit lohnt sich häufig
Auch ohne Pflicht ist ein Energieaudit oft die wirtschaftlichste Erstinvestition: Es liefert eine belastbare Datengrundlage, deckt Einsparpotenziale auf und ist – solange keine gesetzliche Pflicht besteht – in der Regel förderfähig. Wir prüfen für Sie, ob das für Ihren Betrieb zutrifft.
Unsere Leistungen für Nichtwohngebäude
- Energieausweis für Nichtwohngebäude (Bedarfs- und Verbrauchsausweis), inklusive Aushangexemplar
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme nach BAFA-Modul
- Energieaudit nach DIN EN 16247-1 inklusive Nachweisführung gegenüber dem BAFA
- Bewertung und Optimierung von Heizung, Lüftung, Kälte, Beleuchtung und Warmwasser
- Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als Entscheidungsgrundlage
- GEG-Nachweise für Neubau, Erweiterung und wesentliche Änderung
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Förderberatung und Antragstellung (BEG Einzelmaßnahmen, KfW, Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft)
- Baubegleitung und Verwendungsnachweis bis zum Abschluss des Förderverfahrens
Für welche Gebäude und Betriebe
Wir betreuen unter anderem:
Hotellerie und Gastronomie – hoher Warmwasserbedarf, lange Lüftungslaufzeiten, stark schwankende Belegung. Die Regelung ist hier oft der größere Hebel als die Dämmung.
Produktion und Handwerk – Druckluft, Prozesswärme, Abwärmenutzung. Hallenheizung und Beleuchtung bieten häufig kurze Amortisationszeiten.
Büro- und Verwaltungsgebäude – Kühllast, Beleuchtung, Serverräume. Sommerlicher Wärmeschutz wird regelmäßig unterschätzt.
Einzelhandel – Kälteerzeugung, Beleuchtung, Lüftung. Abwärme aus der Kälteanlage bleibt oft ungenutzt.
Öffentliche und Vereinsgebäude – Schulen, Sporthallen, Verwaltungsbauten mit stark schwankender Nutzung.
So gehen wir vor
- Erstgespräch – Klärung von Pflichtlage, Zielsetzung und Umfang, dazu ein verbindliches Angebot
- Datenerhebung – Verbrauchsdaten, Rechnungen, Anlagendokumentation, Zählerstruktur
- Vor-Ort-Begehung – Aufnahme von Gebäude, Anlagentechnik und Betriebsabläufen
- Analyse und Bewertung – Energiebilanz, Zonierung, Identifikation der Einsparpotenziale
- Bericht mit Maßnahmenplan – priorisiert nach Wirtschaftlichkeit, mit Investition, Einsparung und Amortisation
- Nachweisführung und Förderung – Meldung an das BAFA, Antragstellung, Begleitung der Umsetzung
Fördermittel für gewerbliche Vorhaben
Für Sanierungsmaßnahmen an Nichtwohngebäuden stehen die BEG-Einzelmaßnahmen sowie KfW-Programme zur Verfügung. Für prozessbezogene Effizienzmaßnahmen kommt zusätzlich die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft in Betracht. Auch die Energieberatung und – solange keine gesetzliche Pflicht besteht – das Energieaudit selbst sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Fördersätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Wir prüfen für Ihr Vorhaben, was zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich gilt, und stellen den Antrag fristgerecht – vor Auftragsvergabe an den Fachbetrieb.
Häufige Fragen
Was unterscheidet Energieaudit und Energieberatung für Nichtwohngebäude?
Die Energieberatung betrachtet Gebäude und Gebäudetechnik. Das Energieaudit erfasst zusätzlich Prozesse, Querschnittstechnologien und Transport – also den gesamten Energieeinsatz des Unternehmens. Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer Zielsetzung und der Pflichtlage ab.
Wie oft muss ein Energieaudit wiederholt werden?
Alle vier Jahre.
Ersetzt ein Energiemanagementsystem das Audit?
Ja. Wer ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS betreibt, ist von der Auditpflicht befreit. Ab einer bestimmten Verbrauchsschwelle wird ein solches System sogar verpflichtend – wir prüfen, wo Ihr Unternehmen steht.
Wann brauche ich einen Aushang-Energieausweis?
Bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, die von Behörden oder anderen Einrichtungen genutzt werden, besteht ab einer bestimmten Nutzfläche eine Aushangpflicht. Wir klären, ob Ihr Gebäude darunterfällt.
Sind Sie deutschlandweit tätig?
Wir arbeiten von unseren Standorten in Nürnberg und Wasserburg am Bodensee aus und betreuen gewerbliche Projekte überregional. Sprechen Sie uns an – wir klären den Aufwand im Vorfeld.
Ihr Ansprechpartner
Sachverständigenbüro Hannes Lang
Schlüterstraße 1, 90480 Nürnberg
Wiesenstraße 9A, 88142 Wasserburg (Bodensee)
info@svb-lang.de
Staatlich geprüfter Techniker (Hochbau), Energieberater HWK, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, GIH-Mitglied. BAFA-Beraternummer EB903098.
Lassen Sie Ihre Pflichtlage prüfen – im Erstgespräch klären wir, was für Ihren Betrieb gilt.

